Christenpartei menschenrechtsverachtend…

Keine Woche ist es her, dass eine Freundin und ich eine Parteiveranstaltung der Christenpartei Salzburg besuchten.

Mensch möge sich fragen warum wir das taten. Deren Einstellungen und Absichten sind ja auch schon auf deren Homepage nachzulesen.

Aber es gibt doch einen profunden Unterschied von der Sünde der Homosexualität zu lesen als Menschen zu hören die dagegen schimpfen, wettern und sie verteufeln.

Für mich war es wichtig die Veranstaltung zu besuchen und die Menschen zu konfrontieren, die diese Meinungen vertreten.

Die Propagierung menschenverachtender Meinungen und die Verneinung der Freiheit der/des Einzelnen zeigt mir dass es wichtig ist gegen diese Partei aufzutreten.

Um was ging es überhaupt in dem Vortrag: Gendermainstreaming und ob mensch sich selbst sein Geschlecht aussuchen kann.

Eingeladen war Gabriele Kuby, bekannt aus einer Philosophie Senden des ORF’s in der sie auf die teuflischen Absichten der Harry Potter Romane verwies.

Angekündigt wurde sie als 68er Revolutionärin, was sich genauer angesehen als Unwahrheit herausstellt, da sie selbst darüber erzählt immer nur Mitläuferin der StudentInnen Bewegung gewesen zu sein und sie vor 68 verlassen zu haben.

Also nur ein Schachzug der Christenpartei deren Meinungen durch eine „Konvertierte“ zu stärken.

Was wurde uns also nun erzählt im romanischen Saal des St. Peter Bezirk in Salzburg.

Es wurde unter anderem vom Bösen gesprochen und dessen Ideologien. Also des Nationalsozialismus, dem Kommunismus … und natürlich nicht zu vergessen den Feminismus und der gleichgeschlechtlichen Liebe.

Nicht zu bestreiten sind die Verbrechen an der Menschheit, die durch den Nationalsozialismus und den Staaten, welche vorgaben den Kommunismus einzuführen, geschahen.

Die Diskussion wie und warum es zu diesen Verbrechen kam ist eine längere. Doch es ist wohl nicht falsch zu sagen, dass ein Abgeben der Verantwortung des/der Einzelnen an ein Höheres, des Bösen, kein Rezept zur Verarbeitung und Prävention solcher Geschehen sind.

Was jedoch Feminismus und Homosexualität grausames der Menschheit antat, das wurde uns jedoch nicht erzählt.

Stattdessen wurde das Aussterben des christlichen Abendlandes angekündigt (gleichgeschlechtliche Paare können ja keine Kinder bekommen) und so eine Invasion des Islams prophezeit.

Weiters wurden die Auswüchse des kapitalistischen Wirtschaftssystem (Konsumwahn, fehlende Solidarität und langes Arbeiten statt gemeinsames Leben) dem Feminismus und der Homosexualität vorgeworfen.

(Ein Vermischen der Auswirkungen des Kapitalismus mit dem Feminismus kann mensch oft von Feminismus feindlichen Menschen hören).

Statt jedoch die Wurzeln der negativen Symptome herauszufinden, wird Hass gesät. Feminismus sei gegen Männer, sprach Gabriele Kuby.

Feminismus steht jedoch für eine gerechtere Gesellschaft. Gegen Geschlechterklischees und für eine Gleichstellung der Geschlechter.

Als Mann unterstütze ich eine Bewegung und Ideologie die es mir ermöglicht nicht nach stereotypischen männlichen Verhaltensmodellen zu leben.

Während sie gleichzeitig die Auswirkungen des Kapitalismus dem Feminismus umhängte, sprach sie sich für diesen aus.

Sie kritisierte die Idee einer herrschaftsfreien Gesellschaft in dem sie sich für das Leistungsprinzip entschied und das Lustprinzip kritisierte.

Spannend jedoch dass es Themen gibt, bei der sie Verhaltens- und Gesellschaftsverhältnisse kritisiert, welche auch vom Feminismus als negativ angesehen werden.

Prostitution und Pornographie sieht Gabriele Kuby als Problem fehlender geistiger Hygiene und Tugendhaftigkeit. Weiters wird auch die schulische Sexualerziehung (so mangelhaft sie jetzt auch ist) als Ursprung dieser Probleme gesehen.

Da passen weitere Widersprüche wie die Kritik an der fehlenden demokratischen Legitimierung von NGO’s (über dass sie trefflich und spannend diskutieren lassen würde) und des Lobs der katholischen Kirche (welche sich ja nicht gerade durch demokratisches Verhalten auszeichnet).

Ihr Wunsch nach einer Wissenschaft die unbeeinflusst und rational auf der Suche nach der Wahrheit ist schlägt sich auch mit ihrem Glauben an der absoĺuten Wahrheit und Überlegenheit des christlichen Glaubens, der Bibel und der katholischen Kirche.

Zum Abschluss mögen eine handvoll von Zitaten zeigen in welcher Form ihr Vortrag gestaltet war.

  • Masturbation ist ein neurotisches Syndrom

  • Die grüne Ideologie erlaubt es Sex mit Menschen jeden Alters zu haben

  • SS Stiefel und rote Sterne sind Kostüme des Bösen, heimtückischer ist jedoch Feminismus

  • 1973 wurde die Homosexualität von der Liste der Geisteskrankheiten gestrichen, dass muss wieder rückgängig gemacht werden.

Über den (Un)Sinn, Menschen solcher Einstellungen mit Gegenmeinungen zu konfrontieren lässt sich sicher diskutieren.

Aber der Versuch sachlich für die Selbstbestimmung jedes einzelnen Menschen zu sprechen ist notwendig und wichtig.

Würde mensch nicht an die Veränderungen von Meinungen und Einstellungen von Menschen glauben, würde die Hoffnung auf eine gerechte und herrschaftslose Gesellschaft in der Menschen selbstbestimmt leben keinen Sinn machen.

18 Antworten

  1. Leider ist Dein Beitrag anonym. Leider ist auch vieles unwahr. Ich möchte gerne darauf antworten. Würdest Du meine Antwort auf Deinen Blog veröffentlichen?

    Schon 68 war immer von „Herrschaftsfreihit“ die Rede. In Wirklcihkeit war die Struktur der linken Gruppen totalitär. Mal sehen, wie es heute ist.

    Ich würde mich auch gerne mit Dir treffen. Du könntest dann prüfen, ob ich wirklich menschenvferachtend bin.

    Übrigens: Die Wahrheit geht unter, aber sie ertrinkt nicht. Altes chinesisches Sprichwort.

    Gabriele Kuby

  2. Sehe gerade, dass die Antwort automatisch veröffentlicht wird. Später mehr. Gabriele Kuby

  3. Natürlich veröffentliche ich eine Antwort von dir.
    Aber vorher wäre mir wichtig zu wissen was genau UNWAHR ist an meiner Schilderung…

    Bezüglich „Herrschaftsfreiheit“: Ich bin gegen verklärte Blicke in die Vergangenheit.
    Inwiefern jedoch die StudentInnen Bewegung der 68er Jahre totalitär ist, ist mir nicht klar.

    Ich persönlich trete für herrschaftsfreie Verhältnisse ein und versuche selbst auch danach zu leben. Und scheitere NATÜRLICH Tag für Tag daran…. Wie sollte es auch anders sein in einer Welt in der Herrschaft über andere an der Tagesordnung.
    Aber ich arbeite an mir und ich denke ich mache Fortschritte…

    Achja… Wie ist der Hinweis der Anonymität gemeint? Geht es darum dass hier nicht mein voller Name steht?

  4. Lieber stefon,

    in unserer Medienkratie sagen Schlagzeilen sehr viel aus. Du wähltest für die Überschrift folgenden Titel „Christenpartei menschenrechtsverachtend…“, deswegen möchte ich Dir ein paar Fragen stellen:

    Meinst Du mit Menschenrechte die in der unten angeführten „allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ vom 10.12.1948 genannten Menschenrechte?

    Wenn ja, würde mich sehr interessieren, welche dieser Menschenrechte die Landespartei „Die Christen – Salzburg“ konkret verachtet.

    Wenn nein, würde mich interessieren, welche Menschenrechte Du sonst meinst.

    Auf eine Antwort gespannt wartend,

    mit lieben Grüße, alles Gute und Gottes Segen,

    Christoph Humpf

    P.S.:
    Nun folgt die

    „Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

    Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
    Präambel

    Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

    da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

    da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

    da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

    da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

    da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

    da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

    verkündet die Generalversammlung

    diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
    Artikel 1

    Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
    Artikel 2

    Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

    Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
    Artikel 3

    Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
    Artikel 4

    Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
    Artikel 5

    Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
    Artikel 6

    Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
    Artikel 7

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
    Artikel 8

    Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.
    Artikel 9

    Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
    Artikel 10

    Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
    Artikel 11

    1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
    2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

    Artikel 12

    Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
    Artikel 13

    1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
    2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

    Artikel 14

    1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
    2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

    Artikel 15

    1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
    2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

    Artikel 16

    1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
    2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
    3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

    Artikel 17

    1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
    2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

    Artikel 18

    Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
    Artikel 19

    Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
    Artikel 20

    1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
    2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

    Artikel 21

    1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
    2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
    3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

    Artikel 22

    Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
    Artikel 23

    1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
    2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
    3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
    4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

    Artikel 24

    Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
    Artikel 25

    1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
    2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

    Artikel 26

    1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
    2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
    3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

    Artikel 27

    1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
    2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

    Artikel 28

    Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
    Artikel 29

    1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
    2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
    3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

    Artikel 30

    Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.“

    Quelle:
    http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm

  5. Lieber stefon,

    in unserer Mediokratie bedeuten Schlagwörter und Titel sehr viel. Als Überschrift für Dein Schreiben wähltest Du den Titel „Christenpartei menschenrechtsverachtend…“, deswegen möchte ich Dir ein paar Fragen stellen:

    Meinst Du mit „Menschenrechte“ die in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ vom 10.12. 1948 genannten Menschenrechte?

    Wenn ja, würde mich interessieren, inwiefern Deiner Meinung die Landespartei „Die Christen – Salzburg“ welche der dort genannten Menschenrechte konkret verachtet.

    Wenn Du andere „Menschenrechte“ meinst, würde mich interessieren, welche es sonst sind, die von der Partei „Die Christen“ anscheinend verachtet werden.

    Gespannt auf eine Antwort wartend,

    mit freundlichen Grüßen, alles Gute und Gottes Segen,

    Christoph Humpf

  6. Schon Artikel 1:
    „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“

    Ihr seht es als Krankheit an, wenn sie Menschen die sich lieben, dies auch ausleben wollen.

  7. Lieber stefon,

    der Artikel 1 spricht m.W. nicht von Krankheiten.

    Was hat die Ansicht über die Sinnhaftigkeit gelebter Homosexualität damit zu tun, daß man jemandem angeblich seine Menschenrechte oder seine Menschenwürde abspricht? Selbst wenn man von jemandem glaubt, daß er krank ist, heißt das noch lange nicht, daß man so jemandem nicht im Geist der Brüderlichkeit begegnen kann. Auch behauptet keiner, daß homosexuell empfindende Menschen keine Vernunft und/oder kein Gewissen hätten.

    Du scheinst hier also zwei Dinge durcheinandgebracht zu haben.

    Wie definierst Du „Liebe“?

    Ist Liebe = Sex?

    Was wäre, wenn ein Erwachsener ein Kind „liebt“ und seine „Liebe“ ausleben will, ist das Deiner Meinung nach in Ordnung?

    Liebe Grüße, alles Gute und Gottes Segen,

    Christoph Humpf

  8. Liebe definiert sich über Zärtlichkeit, Zuneigung, Anziehung, … Liebe ausleben kann und darf nur im Konsens geschehen, Das heisst dass diese zwei (oder auch mehr Menschen) gemeinsam sich lieben. Wie auch immer das konkret aussieht.

    Und mit deiner Aussage zeigt du auch dass ich mit meiner Einschätzung recht habe.
    Du sprichst Homosexuellen Menschen und überhaupt allen Menschen welche nicht die von der katholischen Kirche gepredigte Liebensform leben, ab wirklich zu lieben.
    Und DAS ist krank.

    Denn: Deine Freiheiten werden durch diese andere Arten von Liebe nicht eingeschränkt. Du hast KEIN Recht andere Menschen als krank zu bezeichnen die sich gegenseitig lieben.

  9. Lieber stefon,

    vielen Dank für Deine Antwort. Auch wenn wir in vielen Punkten wohl fundamental gegensätzliche Ansichten vertreten, freut es mich, daß eine doch halbwegs vernünftige sachliche Auseinandersetzung stattfinden kann.

    Auf folgende Frage:
    „Was wäre, wenn ein Erwachsener ein Kind “liebt” und seine “Liebe” ausleben will, ist das Deiner Meinung nach in Ordnung?“

    hast Du u.a. folgende Antwort gegeben:

    Liebe definiert sich über Zärtlichkeit, Zuneigung, Anziehung, … Liebe ausleben kann und darf nur im Konsens geschehen, Das heisst dass diese zwei (oder auch mehr Menschen) gemeinsam sich lieben. Wie auch immer das konkret aussieht.

    Liege ich richtig mit der Annahme, daß Deine Antwort ein „Ja“ bedeutet, wenn das Kind dem Tun des Erwachsenen zustimmt (vgl. Deine Worte „nur im Konsens“)?

    Ich schränke keinen anderen in seiner Meinungsfreiheit ein, nur lasse ich mich selber auch nicht gerne in meiner Meinungsfreiheit – weder von gesunden noch von kranken Menschen – einschränken.

    Leider ist die Zeit nun schon weit fortgeschritten, sodaß ich viel von dem nicht mehr schreiben kann, was ich gerne schreiben möchte. Doch vielleicht noch kurz eine Richtigstellung:
    Nirgendwo habe ich behauptet, daß zwei kranke Menschen – seien sie jetzt herzkrank oder sonstwie krank – sich nicht lieben können.

    Außerdem würden mich Deine Vorstellungen zur Definition „Krankheit“ sehr interessieren, da Du behauptest, ich sei krank.

    Liebe Grüße, alles Gute und Gottes Segen,

    Christoph Humpf

  10. Wenn ein Kind einer sexuellen Beziehung zustimmt, ist das natürlich nicht akzeptabel. Da es nicht konsens fähig ist, da nicht selbstbestimmt und selbstverantwortlich.

    Was jedoch Kindesmissbrauch mit Homosexualität zu tun hat musst du mir schon mal erklären?

    Und ich sehe immer noch nicht was krankhaft an Homosexualität sein soll?
    Und wenn das einzige Argument ist: Es steht so in der Bibel.
    Dann hege ich doch sehr die Vermutung dass ein Abschaffen der Säkularität Österreichs für dich wünschenswert wäre oder?

  11. Lieber Stefon, falls Du die Frau bist, die während meines Vortrags in Salzburg kritische Fragen gestellt hat, dann biete ich Dir an, dass wir einmal ein persönliches Gespräch führen. Ich habe wenig Zeit, tue es aber trotzdem. Warum? Weil ich glaube, dass man in der Wahrheit Freiheit und Lebenssinn und Glück findet, und weil ich den Wunsch habe, Menschen diese Tür zu öffnen. Gabriele Kuby

  12. Ich habe mich aus der Diskussion bis jetzt rausgehalten und diese nur als Leser verfolgt, aber nun möchte ich mich dazu äußern!

    Ich bin entsetzt, mit welcher Intoleranz VertreterInnen der Partei „Die Christen“ homosexuelle Menschen verurteilen! Es ist unglaublich, welche Äußerungen getätigt werden. Haben Sie schon jemals daran gedacht, dass durch ihre Hetze (ja, genau das ist es!) Menschen, die schlichtweg ihrer natürlichen Sexualität nachgehen, als Irrtümer der Natur verurteilt werden.

    Sie sollten mal darüber nachdenken, welche Grundlagen das Christentum hat. Nächstenliebe und die Grundregel, dass vor Gott alle Menschen gleich sind, kann ich bei Ihnen in keinster Weise wahrnehmen. Ich verurteile Die Christen insofern, dass sie derlei Hass streuen, dass ein gemeinsames miteinander beinahe nicht mehr möglich erscheint.

    Ich habe den Wahlkampf der Christen in Niederösterreich und in Tirol mitverfolgt. Erschreckend, welche falschen und pseudowissenschaftlichen Fakten sie unter die Leute bringen wollen. Eine Verbindung von Homosexualität zu Kindesmissbrauch herzustellen, entbehrt jeglicher Grundlage!

    Sagen Sie mal, leben sie im Mittelalter mit ihren Wertvorstellungen? Ich zähle mal auf, welche „Schwachsinnigkeiten“ VertreterInnen Ihrer Partei in den letzten Monaten und Wochen gefordert bzw. von sich gegeben haben:
    - kein Sexual- bzw. Aufklärungsunterricht an den Schulen
    - Abschaffung der Homo-Privilegien
    - Homosexualität ist heilbar bzw. veränderbar
    - Homosexualität ist eine Krankheit
    - die Homo-Ehe sei für noch weiteren Sittenverfall bzw. weniger Kinder bzw. höhere Scheidungsraten verantwortlich…
    - Homo-Lebensstil = tödlich
    - Stopp der Homo-Propaganda an den Schulen
    - Prozentsatz von homosexuellen Menschen in der Gesellschaft
    - …

    Diese Liste könnte ich beinahe noch unendlich weiter führen!

    Ich appeliere an Sie, diffamieren Sie nicht Menschen, die einen anderen Lebensstill führen und damit glücklich sind. Bleiben Sie in Ihrer Kirche und weichen Sie nicht die Trennung zwischen Religion und Staat auf. Lassen Sie PolitikerInnen arbeiten und wenn Sie aktuelle Studien kennen würden, würden Sie wissen, dass 2/3 der ÖsterreicherInnen FÜR die vollkommene rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Menschen ist und knapp mehr als die Hälfte die Öffnung der Ehe für homosexuelle PartnerInnenschaften befürtwortet.

    Abschließend noch zur Frage der „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“: Ja, diese muss kommen mit einer vollständigen Angleichen an die Ehe samt allen Rechten und Pflichten. Nur dann ist Gleichberechtigung gegeben. Die Ehe wird am Standesamt geschlossen und somit muss auch die Lebenspartnerschaft dort geschlossen werden. Die Kirche hat sich gar nicht einzumischen, denn der Bund für’s Leben kann neben dem STandesamt auch kirchlich fixiert werden. Somit wird heterosexuellen Paaren nicht’s weggenommen und die Ehe – um es in Ihren Worten zu formulieren – nicht „entwertet“!

    Ich bin gegen Hetze und Diffamierung von andersdenken und anderslebenden! Bei Ihnen scheint mir das gänzlich anders zu sein! Einfach nur traurig, dass sie die gesellschaftliche Realität nicht anderkennen wollen und in ihrem Weltbild aus dem Mittelalter hängen bleiben…

  13. @oliver: danke für deine Meldung. Sehe es ähnlich bis genau so.
    @gabriele: nein ich bin der mann der bei der frau dabei war und ebenfalls fragen gestellt hat, bzw. eben mitgetippt hat.

  14. Ich finde es ja erbärmlich wie hier versucht wird Homosexualität mit Pädophilen in Verbindung zu bringen! Was hat es denn bitte mit Kindesmissbrauch zu tun wenn zwei Erwachsene Menschen eine Beziehung führen möchten…

    Dem Blogautoren möcht ich meinen Respekt aussprechen, dass er sich „ins Feingebiet“ begeben hat und diesem Unsinn hier die Stirn bietet.

  15. Ist ja ekelig dieser diskurs hier. Kuby und Humpf lassen sich hier auf tiefstem reaktionären Niveau aus und ich bin überrascht, dass sich der blogautor hier die zeit nimmt darauf zu antworten.

    Sorry, aber kuby und humpf sind idioten, die sich 5 minuten zeit nehmen sollen und nachdenken was sie da eigentlich von sich geben.

    Ich verstehe auch nicht, warum Humpf Kindesmissbrauch relativiert, indem er das mit Homosexualität vergleicht !!! Das ist ja ekelig diese Sachen zu vergleichen. Kindesmissbrauch ist Missbrauch der schlimmsten Form und Homosexualität ist eine Art von sexualität.

    Was geht in einem Typen wie Humpf vor sowas überhaupt in den gleichen Gedankengang zu bringen.

    Humpf, Kuby : Ihr seid menschenverachtend und dumm :)

  16. Man mag über dieses Thema unterschiedlicher Meinung sein – und Sprache ist oft mißversdtändlich.
    Meiner Meinung nach sollten „Die Christen“ sich unbenennen – denn „Die Christen“ bestehen aus mehr als Katholiken und haben auch unterschiedliche Ansichten.. Ich finde eine Partei anmaßend die diesen Namen verwendet und so einseitig ausgerichtet ist.

  17. [...] Glück bleibt mir das erspart, denn der indyvideoblog war dort. Hier kann man die Erfahrungen [...]

  18. [...] Glück bleibt mir das erspart, denn der indyvideoblog war dort. Hier kann man die Erfahrungen [...]

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